Die aktuellsten News erhältst du direkt bei uns in der Fahrschule.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Die aktuellsten News erhältst du direkt bei uns in der Fahrschule.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Früh übt sich: Begleitetes Fahren

15.12.2021 | FAHRSCHUL-WISSEN

Medienberichten zufolge arbeitet die neue Bundesregierung an einer Reform der Regelungen für Fahranfänger. Neben einer Verlängerung der Probezeit ist auch der Führerschein mit 16 im Gespräch. Die Hoffnung: Wer schon in jungen Jahren am Straßenverkehr teilnimmt, verursacht später weniger Unfälle – wie Erfahrungen mit dem Modell „Begleitetes Fahren“ belegen. Fahranfänger sind besonders unfallgefährdet. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) verunglückten 2015 über 66.000 junge Erwachsene im Alter von 18 bis 24 Jahren auf deutschen Straßen. Mangelnde Fahrpraxis und erhöhte Risikobereitschaft sind naheliegende Gründe für die im Verhältnis zu anderen Verkehrsteilnehmenden überdurchschnittlich hohe Quote. Um jungen Menschen einen sicheren Einstieg in den Straßenverkehr zu ermöglichen, hat der Bundestag 2010 die Gesetzesinitiative „Begleitetes Fahren“ (BF17) beschlossen. Die umgangssprachlich auch als „Führerschein mit 17“ bekannte Sonderregelung des Straßenverkehrsgesetzes erlaubt Jugendlichen bereits mit 17 Jahren den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE in Form einer sogenannten „Prüfungsbescheinigung“. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen die Führerscheinneulinge dann in Begleitung von im Vorfeld bestimmten Personen Auto fahren. Seit seiner Einführung hat sich das Begleitete Fahren zu einer echten Erfolgsstory entwickelt: Das Bundesverkehrsministerium bescheinigt B17-Teilnehmenden später ein im Vergleich zu regulären Fahranfängern rund 20 % geringeres Unfallrisiko. Auch #userInhaber# von der #userName# ist überzeugt von dem Konzept: „BF17 gibt jungen Menschen die Gelegenheit, über einen längeren Zeitraum in einem kontrollierten Rahmen wertvolle praktische Erfahrungen im Straßenverkehr zu sammeln. Dieser Vorsprung wirkt sich später positiv auf das Fahrverhalten aus.“ Die Begleitpersonen dürfen im Unterschied zu Fahrlehrern nicht aktiv in das Verkehrsgeschehen eingreifen, unterliegen aber dennoch gesetzlichen Vorschriften. „Eine Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein und über einen ununterbrochenen Zeitraum von fünf Jahren eine Fahrerlaubnis besitzen“, erläutert #userInhaber#. „Weiterhin darf eine Begleitperson nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister haben und unterliegt der 0,5 Promillegrenze und dem Drogenverbot.“ Als Begleitperson gilt indes nur, wer namentlich in der bei jeder Fahrt mitzuführenden Prüfungsbescheinigung genannt ist. Eine entsprechende Angabe ist deshalb bereits im Zuge der Antragsstellung notwendig. Die Anzahl der Begleiter ist jedoch nicht begrenzt und kann im Nachhinein beliebig erweitert werden. Ausführliche Informationen zum Thema gibt #userInhaber# gern persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

Mehr erfahren >

Sicherheitsrelevantes Zubehör im Auto

15.06.2020 | FAHRSCHUL-WISSEN

Jedes in Deutschland zugelassene Fahrzeug muss bestimmten verkehrsrechtlichen Anforderungen genügen. Hierzu zählt neben technischen Standards auch eine entsprechende Ausrüstung. Der Blick in den Innenraum eines Autos erlaubt nicht selten Rückschlüsse über dessen Besitzer. Ähnlich wie bei Rucksack, Akten- oder Handtasche entwickeln Menschen mit der Zeit eine eigene Vorstellung, welche Ausstattung unterwegs von Nöten ist. Während der eine regelmäßig den halben Hausrat transportiert, richten sich der andere auf der Fahrt eher spartanisch ein. Zumindest der Gesetzgeber macht verbindliche und allgemeingültige Vorgaben, welche sicherheitsrelevanten Gegenstände auf deutschen Straßen zwingend mitzuführen sind. „Die Straßenverkehrsordnung nennt mit Warndreieck, Warnweste und Verbandsmaterial zunächst drei unverzichtbare Begleiter“, sagt #userInhaber#, von Berufswegen auch mit deren Funktionsweise eingehend vertraut. „Dieses Dreigespann soll die eigene wie auch die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer gewährleisten.“ Das Warndreieck dient neben der am Fahrzeug installierten Warnleuchte und Warnblinkanlage zur Absicherung einer Unfall- oder Pannenstelle. Im richtigen Abstand positioniert, signalisiert es für andere Verkehrsteilnehmer eine Gefahrenquelle und reduziert so das Risiko von Folgeschäden. „Beim Aufstellen des Warndreiecks sollten Sie sich unbedingt am rechten Fahrbahnrand bewegen, wenn möglich hinter der Leitplanke, und dieses gut sichtbar vor dem Körper tragen“, so #userInhaber#. Die geeignete Entfernung zur Unfallstelle ergibt sich laut dem Fahrprofi dabei vor allem aus den örtlichen Gegebenheiten. Das Mitführen einer Warnweste ist in Deutschland tatsächlich erst seit 2014 Pflicht. „Achten Sie beim Kauf oder der Übernahme einer Warnweste darauf, dass diese dem europaweiten Standard DIN EN 471 entspricht, eine entsprechende Angabe findet sich in der Regel im Wäscheschild.“ Da das signalfarbene Kleidungsstück schon beim Verlassen des Fahrzeugs anzulegen ist, rät #userInhaber# dazu, dieses nicht im Kofferraum, sondern griffbereit unter einem Sitz oder in der Seitenfläche einer Tür aufzubewahren. Um im Ernstfall medizinische Erstversorgung leisten zu können, empfiehlt sich ein Erste-Hilfe-Koffer mit der DIN-Norm 13164. Darin enthalten ist ausreichend Verbandsmaterial, um bis zum Eintreffen der Sanitäter Wunden zu versorgen. „Einzelne Komponenten wie Mullbinden und Kompressen sind nur bedingt haltbar, kontrollieren Sie deshalb regelmäßig das Verfallsdatum“, weiß #userInhaber#. Wer bei einer Verkehrskontrolle die erforderliche Ausstattung nicht vorzeigen kann, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Im Fall von Warndreieck und -weste kostet dies je 15 Euro, ein nicht vorhandener, unvollständiger oder abgelaufener Verbandskasten schlägt mit fünf Euro zu Buche. #userInhaber# appelliert indes, das verhältnismäßig geringe Strafmaß nicht zum Anlass für Fahrlässigkeit zu nehmen: „Bitte werden Sie Ihrer Verantwortung gegenüber sich selbst und anderen Verkehrsteilnehmern gerecht und sparen Sie nicht an dem nötigen Sicherheitszubehör. Im Ernstfall kann dieses Equipment und das Wissen um dessen Handhabung Leben retten!“ Weitere Auskünfte zum Thema gibt #userInhaber# gerne persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder nach Vereinbarung direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

Mehr erfahren >

Corona-Krise: Fahrschulen senden Hilferuf nach einheitlichem Konzept

05.05.2020 | FAHRSCHUL-WISSEN

Mit milliardenschweren Konjunkturprogrammen bemüht sich die Bundesregierung um wirtschaftliche Schadensbegrenzung im Zuge des Shutdowns. Dass die Politik dabei nicht allen Branchen gleichermaßen gerecht wird, zeigt ein Blick auf das Beispiel Fahrschule. Die Betroffenen formulieren akuten Handlungsbedarf. Leipzig. Als Fahrlehrerin ist Christina Mansfeld maßgeblich für die Sicherheit auf deutschen Straßen verantwortlich. Generationen von Fahranfängern formt sie auf ihrem Weg zum Führerschein zu umsichtigen und verantwortungsvollen Verkehrsteilnehmern von morgen. Trotz der gesamtgesellschaftlichen Bedeutung dieser Tätigkeit, gelten Fahrschulen im Rahmen der Corona-Krise als nicht systemrelevant, der Ausbildungsbetrieb ist gemäß der strikten Auflagen folglich seit Mitte März bundesweit vollständig zum Erliegen gekommen. Aufgrund der daraus resultierenden Umsatzeinbußen und hoher laufenden Kosten, kämpft eine ganze Branche nun um ihre Existenz. Nicht einmal ihre Büros dürfen die Fahrschulen besetzen. Christina Mansfeld liebt ihren Job, doch derzeit fühlt sie sich in Sachen Krisenbewältigung von der Politik im Stich gelassen: „Seit Tag eins leiden wir massiv unter ungeklärten Zuständigkeiten, Informationen fließen, wenn überhaupt, nur kurzfristig und spärlich. Bei Entscheidungsträgern finden wir kein Gehör, es scheint, als hätte man uns in den Behörden schlicht vergessen!“ Entgegen sämtlicher Anstrengungen um ein einheitliches Vorgehen seitens der Bundesregierung, sehen sich die Fahrschulen seit Beginn des Shutdowns einem kaum nachvollziehbaren, föderalistischen Kompetenzgerangel ausgesetzt. So zieht sich ein Flickenteppich an Erlaubnissen und Verboten durch die Republik. Die von Bundesland zu Bundesland teils drastisch unterschiedlichen Bestimmungen führen nicht nur zu Unsicherheit und Intransparenz – da die Verantwortung für konkrete Auflagen letztlich bei den Gemeinden liegt, befürchten viele Fahrschulen als Ergebnis einer derartigen Ungleichbehandlung zudem erhebliche Wettbewerbsverzerrung. Angesichts der ausbleibenden politischen Unterstützung sind die Betroffenen um Selbsthilfe bemüht. Doch die von Branchenverbänden und Fahrschulen eigeninitiativ erarbeiteten Konzepte zur Einhaltung bestehender Hygienevorschriften blieben bislang ohne Wirkung. Dabei wäre eine eingeschränkte Aufnahme des Betriebs laut Christina Mansfeld schon heute gesundheitlich problemlos zu verantworten: „Bei allem Verständnis für geltende Schutzmaßnahmen: Warum bleiben uns bestimmte Ausbildungsformen wie Zweirad-Klassen oder die Arbeit mit Simulatoren weiterhin untersagt, während die Innenstädte um uns herum allmählich wieder zum Leben erwachen?“, wundert sich die Fahrlehrerin. „Anders als im Einzelhandel ließen sich Infektionsketten in Fahrschulen eindeutig nachvollziehen“. Indes bleiben den krisengeschüttelten Fahrschulen selbst jene wenige Möglichkeiten verwehrt, mit denen sich viele andere Selbstständige in der Zwischenzeit notgedrungen über Wasser halten. Obwohl das Verkehrsministerium etwa Online-Unterricht ausdrücklich befürwortet, ist dieser in den meisten Bundesländern gesetzlich nicht anerkannt oder mit kurzfristig kaum zu erfüllenden Anforderungen verknüpft. Auch die vereinzelt bereits konkretisierten Auflagen für den Präsenzunterricht sieht Christina Mansfeld skeptisch: „Die Bestimmungen bezüglich Raum- und Gruppengrößen wirken willkürlich und wirtschaftlich unsinnig.“ Auf Nachfrage habe man die Anmietung zusätzlicher Räumlichkeiten empfohlen, konstatiert die Fahrlehrerin frustriert. Parallel zur eigenen beruflichen Situation sorgt sich Christina Mansfeld zunehmend auch um die Zukunft ihrer Zöglinge: „Zum jetzigen Zeitpunkt habe ich erhebliche Zweifel, inwieweit die DEKRA in absehbarer Zeit ihren staatlichen Prüfauftrag nachkommen kann.“ Viele Prüfer gehörten zur sogenannten Risikogruppe, womit fraglich sei, ob ein Ausfall in der zu erwartenden Größenordnung langfristig zu kompensieren wäre. Um möglichst vielen Menschen eine der Pandemie angemessene Mobilität zu garantieren, fordern Christina Mansfeld und viele seiner Kollegen deshalb, eine zweite Prüforganisation zu genehmigen. Damit die Fahrschulen ihrem gesellschaftlichen Auftrag im Sinne der Verkehrssicherheit auch nach der Krise wie gewohnt gerecht werden können, braucht es jetzt schnellstmöglich ein entschlossenes und einheitliches Konzept. Weitere Auskünfte zum Thema gibt Christina Mansfeld gerne persönlich unter der Durchwahl 03414626065 oder nach Vereinbarung: Fahrschule Mansfeld, Arthur-Hoffmann-Str. 89, 04275 Leipzig. ---

Mehr erfahren >

Frühjahrsputz fürs Auto

15.04.2020 | FAHRSCHUL-WISSEN

Um nach dem neuerlichen Kälteeinbruch den Frühling zu begrüßen, empfiehlt sich ein gründlicher Frühjahrsputz. Auch das Auto profitiert von einer Grundreinigung. Schwierige Witterungsverhältnisse verlangen in der kalten Jahreszeit nicht nur den Fahrern viel ab, auch an den Fahrzeugen hinterlässt der Winter deutliche Spuren. Mit dem Schneematsch schleudern die Reifen Dreckpartikel und kleine Steine gegen den Lack, Streusalz setzt sich auf der Karosserie und im Fußraum des Wagens fest. „Kälte, Feuchtigkeit und Niederschlag bedeuten eine hohe Belastung für das Material“, sagt #userInhaber# von der #userName#. „Bei Nichtbehandlung kann der Verschleiß sogar zu sicherheitsrelevanten Mängeln führen.“ Um Schäden an Karosserie und Elektronik vorzubeugen, empfiehlt sich im Frühjahr deshalb eine gründliche Reinigung des eigenen Fahrzeugs. „Aufgrund des Grundwasserschutzes ist die Autowäsche in der eigenen Garage oder Einfahrt vielerorts gesetzlich verboten“, weiß #userInhaber#. „Fahren Sie deshalb besser direkt in die Waschanlage. Dort sind Sie nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite, sondern finden auch gleich alle nötigen Werkzeuge und Reinigungsmittel.“ So komfortabel die maschinelle Reinigung auch sein mag, die Wahl des geeigneten Waschprogramms ist nicht ausreichend und kann mitunter sogar zusätzliche Schäden am Wagen verursachen. Vor der Fahrt in die Waschstraße sollten Fahrzeughalter deshalb zunächst selbst Hand anlegen und den gröbsten Schmutz mit einem Hochdruckreiniger entfernen, erklärt #userInhaber#: „Salz und Dreck sind aggressiv und setzen dem Lack zu, in den Bürsten der Waschanlage kann der Schmutz wie Schmirgelpapier wirken.“ Unmittelbar nach der Wäsche sollte das gesamte Fahrzeug deshalb sorgfältig auf Schäden untersucht werden. Kratzer im Lack lassen sich mit einem Lackstift schnell und effektiv kaschieren, eine anschließende Behandlung mit Wachs garantiert zusätzlichen Schutz. Ein entsprechend gründlicher Frühjahrsputz wirkt sich aber nicht nur positiv auf das äußere Erscheinungsbild des Fahrzeugs aus, sondern schont auch den Geldbeutel. So sammelt sich im Winter im Innenraum besonders viel Feuchtigkeit, was schnell zu einer Verstopfung der Lüftungsanlage und einem erhöhten Energieverbrauch führen kann. Spezielle Desinfektionssprays und das Wechseln der Filter helfen, Sprit zu sparen und unangenehme Gerüche zu vermeiden. Auch unnötiges Gewicht im Kofferraum und auf dem Autodach bedeutet einen deutlich erhöhten Spritverbrauch. „Schon 100 Kilo mehr Gewicht erhöhen den Verbrauch um etwa einen halben Liter“, so #userInhaber#. „Auf Schneeketten, kanisterweise Frostschutzmittel und Skiträger können Sie im Frühjahr in aller Regel verzichten und so langfristig erhebliche Mengen an Treibstoff einsparen.“ Erstrahlt das eigene Auto nach getaner Arbeit dann im Licht der ersten Frühlingssonne im neuen Glanz, steigt das Fahrvergnügen parallel zu den Temperaturen. Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# gerne persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

Mehr erfahren >

Bei Stau nicht die Geduld oder die Nerven verlieren

15.03.2020 | FAHRSCHUL-WISSEN

Staus sind ein gleichermaßen fester wie lästiger Bestandteil im Leben eines jeden Verkehrsteilnehmers. Kommt der Verkehr erst einmal vollständig zum Erliegen, ist guter Rat teuer. Das Kraftfahrt-Bundesamt meldete kürzlich einen neuerlichen Anstieg der in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge. So waren zum 01. Januar 2020 insgesamt 65,8 Millionen Fahrzeuge registriert, rund eine Million mehr als im Vorjahr. Die Straßen stehen vielerorts bereits heute kurz vor dem Verkehrsinfarkt. Staus sind für viele Menschen mittlerweile zu einem alltäglichen Phänomen geworden: Auf dem Weg zur Arbeit oder in den Urlaub, stellt stockender oder stehender Verkehr regelmäßig viele Autofahrer auf eine zermürbende Geduldsprobe. Angesichts des kontinuierlich steigenden Verkehrsaufkommens ist #userInhaber# von der #userName# in #userCity# deshalb besonders darauf bedacht, Fahranfänger frühzeitig für das Problem zu sensibilisieren: „Staus sind eine häufig unterschätzte physische und psychische Belastung für alle Beteiligten. Für den Fahrer gilt es, die Konzentration mitunter über Stunden hochzuhalten, auch wenn der Verkehr vollständig zum Erliegen kommt.“ #userInhaber# empfiehlt deshalb, noch im Vorfeld einer Fahrt, gezielt Maßnahmen zu ergreifen, um das Risiko eines Staus zu minimieren. „Mit ein wenig Recherchearbeit können Sie zumindest vorbeugend aktiv werden: Wählen Sie Zeitpunkt und Route mit Bedacht und informieren Sie sich über das zu erwartende Verkehrsaufkommen, die Witterungsbedingungen sowie weitere Faktoren, die zur Entstehung von Staus beitragen können, wie Baustellen oder regelmäßig besonders stark ausgelastete Streckenabschnitte.“ Doch nicht jeder Stau lässt sich vermeiden oder umfahren. Vor allem bei längeren Fahrten sollten Reisende deshalb sicherstellen, dass sie im Notfall auch mehrere Stunden im stehenden Verkehr ausharren können. Neben ausreichender Verpflegung und Beschäftigungsmöglichkeiten für kleinere und größere Mitfahrer, rät #userInhaber# vor allem dazu, eine Menge Geduld einzupacken, denn: „Die größte Herausforderung für den Fahrer ist die Beeinträchtigung des eigenen Konzentrationsvermögens angesichts auftretender Langeweile und Monotonie. Dabei ist auch bei vermeintlich erliegendem Verkehr erhöhte Aufmerksamkeit geboten!“ Schließlich kann sich jeder Stau ebenso schnell auflösen, wie er entstanden ist. Zudem verlangen Verkehrssünder, die die Rettungsgassen oder Standstreifen für das eigene Fortkommen missbrauchen, einen wachsamen und stets auf die Straße gerichteten Blick. Sich die Zeit mit dem Smartphone zu vertreiben oder gar das eigene Fahrzeug zu verlassen, ist deshalb in stockendem Verkehr genauso verboten wie im fließenden. Wie sinnvoll sind Versuche, den Stau mittels der nächsten Abfahrt zu umgehen? „Das ist sicher die Gretchenfrage für alle, die in einem Stau feststecken,“ schmunzelt #userInhaber#. „Die Erfolgsaussichten sind zumeist bescheiden, häufig führt dies lediglich zu einer Verlagerung des Staus auf die dahinterliegende Landstraße. In der Regel sind Sie mit einer Pause an der nächstgelegenen Raststätte besser beraten. So können Sie sich zumindest die Füße vertreten und tanken für die Weiterfahrt neue Energie.“ Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# gerne persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

Mehr erfahren >

Alkohol am Steuer

15.02.2020 | FAHRSCHUL-WISSEN

Wer sich unter Alkoholeinfluss ans Steuer setzt, riskiert empfindliche Bußgelder und hohe Strafen. Betroffen sind insbesondere junge Menschen, aber auch routinierte Fahrer lassen sich zu Trunkenheitsfahrten hinreißen. Beim Alkoholkonsum rangieren die Deutschen laut Statistik der Weltgesundheitsorganisation (WHO) international nach wie vor in der Spitzengruppe. Ob ein Cocktail zur Ladies Night oder das sprichwörtliche Feierabendbier in der Kneipe: Alkoholische Getränke sind selbstverständlicher Bestandteil unserer Feier- und Genusskultur. Doch spätestens auf dem Nachhauseweg wird die berauschende Heiterkeit schnell zum Partykiller. Denn im Straßenverkehr gehören Bier, Wein und Schnaps zu den häufigsten Unfallursachen, oft mit fatalen Folgen. Insbesondere junge Menschen und Fahranfänger erliegen den Versuchungen des Alkohols und lassen sich immer wieder zu riskanten Trunkenheitsfahrten hinreißen. #userInhaber# ist als Inhaber der #userName# von Berufswegen bestens mit den Gefahren des Alkohols vertraut und weiß um die Ursachen: „Die enthemmende Wirkung des Alkohols äußert sich in verminderter Angst und erhöhter Risikobereitschaft. Was für soziale Kontakte mitunter förderlich sein kann, hat auf der Straße schnell schwerwiegende Konsequenzen“. Denn bereits in geringen Mengen führt Alkoholkonsum zu erheblichen Einschränkungen hinsichtlich der motorischen Fähigkeiten, der Aufmerksamkeit und des Reaktionsvermögens. „Bei einem Menschen mit einem Blutalkoholwert von 0,8 Promille verlängert sich die Reaktionszeit bis auf das Doppelte gegenüber einer nüchternen Person,“ erklärt #userInhaber#. „Im Straßenverkehr, wo unvorhergesehene Gefahren mitunter Reaktionen in Sekundenbruchteilen erfordern, ist schon eine minimale Einschränkung der Fahrtüchtigkeit somit entscheidend.“ Vor allem unerfahrene Fahrer neigen zur Selbstüberschätzung und setzen sich wider besseres Wissen angetrunken hinters Steuer. Dabei sind die gesetzlichen Bestimmungen für diese Gruppe besonders streng: Für Fahranfänger gilt bis zum Ablauf der Probezeit und der Vollendung des 21. Lebensjahres absolutes Alkoholverbot. „Oft siegt schlicht die Bequemlichkeit über die Vernunft, wenn es nach einer durchzechten Nacht auf den Nachhauseweg geht,“ weiß #userInhaber#. „Ungeachtet aller Sicherheitsrisiken erscheint das eigene Auto verlockender als die vermeintlich teurere Fahrt mit dem Taxi oder öffentlichen Verkehrsmitteln.“ Mahnende Worte sind oft sinnlos, wenn junge Fahrer sich betrunken ans Steuer setzen wollen. Effektivere Strategien sind Prävention durch frühzeitige Aufklärung um zu vermeiden, dass junge Menschen überhaupt in die Versuchung kommen. #userInhaber# empfiehlt den Fahrschülern, das eigene Auto beim Feiern ungeachtet jeglicher Promillegrenzen besser stehen zu lassen. „Sich Gedanken um alternative Transportwege zu machen, sollte selbstverständlicher Bestandteil der Abendplanung oder Feiervorbereitung sein. Um ein entsprechendes Bewusstsein zu schaffen, ist eine angemessene Ausbildung deshalb unverzichtbar. Wer einmal verstanden hat, wie leichtfertig er das eigene Leben und auch das aller anderen Verkehrsteilnehmer durch Trunkenheit am Steuer aufs Spiel setzt, trifft im Zweifel die richtige Entscheidung und lässt das Auto stehen.“ Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# gern persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

Mehr erfahren >

NEWSLETTER

Mit unserem monatlichen Newsletter bleibst Du auch nach der Führerscheinausbildung in Fragen der Verkehrssicherheit, Wartung und aktuellen Entwicklungen immer top informiert!

Jetzt Newsletter abonnieren